Dr. Christa Koentges Psychologische Psychotherapeutin Privatpraxis für Psychotherapie
Dr. Christa KoentgesPsychologische Psychotherapeutin Privatpraxis für Psychotherapie

Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Welche Möglichkeiten der Kostenübernahme durch die verschiedenen Krankenkassen für Sie in Frage kommen, entnehmen Sie bitten den unten stehenden Abschnitten.

Kostenerstattung durch private Krankenkassen/ Beihilfe

Private Krankenversicherer sowie die Beihilfe übernehmen in der Regeln die Kosten für eine ambulante Psychotherapie. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, ob die Erstattung einer Psychotherapie im Leistungsspektrum Ihres persönlichen Versicherungstarifs enthalten ist. Entsprechende Antragsformulare werden Ihnen von Ihrer Kasse zur Verfügung gestellt.

Kostenerstattung durch gesetzliche Krankenkassen

Eine Kostenübernahme durch gesetzliche Krankenkassen ist bei mir ausschließlich über das so genannte Kostenerstattungsverfahren möglich. Die Krankenkassen sind verpflichtet, die Kosten für eine Psychotherapie zu übernehmen, wenn Sie innerhalb absehbarer Zeit keinen Therapieplatz bei einem niedergelassenen Kassentherapeuten erhalten können. Bitte nehmen Sie Kontakt mit mir auf, damit wir besprechen können, ob diese Möglichkeit in Ihrem Fall besteht. Nähere Informationen zum Kostenerstattungsverfahren finden Sie hier. Wenn Sie eine Kostenübernahme bei Ihrer Kasse beantragen möchten, unterstütze ich Sie gerne bei den hierfür notwendigen Schritten.

Selbstzahler

Wenn Sie die Kosten für die Therapie selbst tragen möchten, orientierten sich die anfallenden Kosten ebenfalls an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Aktuell liegt die Gebühr für eine Stunde Psychotherapie (50 Minuten) bei 100,55€.

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