Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Welche Möglichkeiten der Kostenübernahme durch die verschiedenen Krankenkassen für Sie in Frage kommen, entnehmen Sie bitten den unten stehenden Abschnitten.
Private Krankenversicherer sowie die Beihilfe übernehmen in der Regeln die Kosten für eine ambulante Psychotherapie. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, ob die Erstattung einer Psychotherapie im Leistungsspektrum Ihres persönlichen Versicherungstarifs enthalten ist. Entsprechende Antragsformulare werden Ihnen von Ihrer Kasse zur Verfügung gestellt. Mehr Informationen zum genauen Ablauf besprechen wir gern vorab telefonisch oder im Rahmen eines Erstgesprächs.
Eine Kostenübernahme durch gesetzliche Krankenkassen ist bei mir ausschließlich über das so genannte Kostenerstattungsverfahren möglich. Die Krankenkassen sind verpflichtet, die Kosten für eine Psychotherapie zu übernehmen, wenn Sie innerhalb absehbarer Zeit keinen Therapieplatz bei einem niedergelassenen Kassentherapeuten erhalten können. Bitte nehmen Sie Kontakt mit mir auf, damit wir besprechen können, ob diese Möglichkeit in Ihrem Fall besteht.
Wenn Sie die Kosten für die Therapie selbst tragen möchten, orientierten sich die anfallenden Kosten ebenfalls an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).